Biodiversitätsfonds
Vielfalt fördern.
Lebensraum zurückgewinnen.
Der fortschreitende Flächenverbrauch, die intensive Landnutzung und der Klimawandel führen zu einem massiven Verlust an Biodiversität. Viele Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume sind bereits gefährdet oder verloren gegangen.
Der Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich erfordern gezielte Maßnahmen auf lokaler und überregionaler Ebene. Dafür wurde der österreichische Biodiversitätsfonds eingerichtet.
Der Biodiversitätsfonds unterstützt Projekte von Privatpersonen, Organisationen (z. B. NGOs), Unternehmen und Gemeinden mit bis zu 100 % der förderungsfähigen Kosten.
Der Biodiversitätsfonds versteht sich auch als Ergänzung zu den Maßnahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union und des Waldfonds.
Förderungsschwerpunkt
6. Ausschreibung (Call #6)
Im Zuge der sechsten Ausschreibung unterstützt der Biodiversitätsfonds Projekte mit folgender Zielsetzung:
Hinweis
Die Mittel für die Ko-Finanzierung von Gewässerökologieprojekten endete mit 2024. Aus budgetären Gründen ist keine weitere Einreichung mehr möglich. Die Förderung der Gewässerökologieprojekte erfolgt nun ausschließlich aus dem UFG-Bereich Wasserwirtschaft: www.umweltfoerderung.at/gewaesseroekologie/wasser
Förderungsablauf
In 5 Schritten zur Förderung
Für eine Förderung aus dem Biodiversitätsfonds anzusuchen, geht ganz einfach.
So funktioniert’s:
-
1
Förderung über die
Online-Plattform beantragen -
2
Objektive Bewertung Ihres Antrags anhand der Bewertungskriterien
-
3
Empfehlung durch die Biodiversitätsfonds-Kommission
-
4
Genehmigung durch
den Bundesminister -
5
Vertragsabschluss
Beachten Sie bitte, dass der Förderungsvertrag die relevanten Bestimmungen zu den Auszahlungszeitpunkten und erforderlichen Berichten enthält.
Zahlen & Fakten
Woher kommen die Mittel?
Mit dem Biodiversitätsfonds schafft das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft eine zentrale Förderinitiative zur Erreichung der nationalen Biodiversitätsziele.
Für die erste Förderperiode bis 2026 standen insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung – davon 50 Millionen Euro aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (NextGenerationEU) sowie 30 Millionen Euro aus nationalen Mitteln.
Ab 2026 wird der Fonds mit einem jährlichen Budget von bis zu 5 Millionen Euro aus nationalen Mitteln fortgeführt.
News
Neues aus dem Biodiversitätsfonds
01.06.2026
Die sechste Förderungsausschreibung zu den Themenschwerpunkten „Projekte zur Wiederherstellung prioritärer, beeinträchtigter Ökosysteme und Monitoring zur Berechnung des Grünlandschmetterlingsindex “ startet am 01.06.2026 und endet mit 15.09.2026.
24.05.2026
Projektbesuch des Biodiversitätsfonds: Zwei starke Impulse für die Biodiversität in Niederösterreich. Die beiden Projekte in Niederösterreich verdeutlichen, wie Biodiversitätsschutz dort wirksam wird, wo konkrete ökologische Herausforderungen bestehen – von fragmentierten Landschaftsräumen bis zu gefährdeten Feuchtbiotopen. Nähere Details finden Sie hier.
27.11.2025
In der 7. Sitzung der Kommission in Angelegenheiten des Biodiversitätsfonds wurden dem Bundesminister Norbert Totschnig 38 „Biodiversitätsprojekte“ zur Genehmigung vorgeschlagen. Im Rahmen dieser Ausschreibung konnten Projekte in Österreich zu den Schwerpunkten Wiederherstellung von Ökosystemen, Gewässervernetzung, Entsiegelung, Biodiversitätsmaßnahmen in Siedlungsgebieten und Maßnahmen zur Vorbeugung von Hochwasserfolgen zur Förderung vorgelegt werden. Eine Auswahl der Projekte wird auf dieser Website im Detail beschrieben.
Projekte
Vielen Dank für Ihren Einsatz!
Jedes Projekt ist wichtig. Die nachfolgend präsentierten Projekte stehen beispielhaft für alle weiteren, die ebenfalls bereits umgesetzt bzw. zugesichert wurden. Jedes trägt auf seine einzigartige Weise dazu bei, die Vielfalt in unsere Ökosystem zurückzubringen bzw. zu erhalten und diese in Zukunft resilienter zu machen. Vielen Dank für Ihren Einsatz!
FAQs
Ihre Fragen. Unsere Antworten.
Sie haben ein Projekt in der Pipeline und denken darüber nach, es vom Biodiversitätsfonds fördern zu lassen? Dann werden Sie vermutlich viele Frage haben. Möglicherweise können wir Ihnen einige bereits in unseren FAQs beantworten.
Die Einreichfrist für den aktuellen Call ist:
01. Juni 2026 – 15. September 2026
Antrags- und förderungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz bzw. Tätigkeit in Österreich.
Dazu zählen insbesondere:
Gemeinden und öffentliche Einrichtungen
Vereine und NGOs
Universitäten und Forschungseinrichtungen
Unternehmen
Privatpersonen
Gefördert werden im Rahmen des aktuellen Calls ausschließlich Projekte in Österreich, die einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden können:
1. Wiederherstellung von prioritären, beeinträchtigten Ökosystemen, insbesondere mit den Schwerpunkten Wiederherstellung und Wiedervernässung von entwässerten Moorböden (insbesondere auf agrarisch genutzten Flächen), Feuchtgebieten und Sonderstandorten (Trockenrasen, Sanddünen, etc.)
Der Schwerpunkt dieses Calls liegt auf konkreten Maßnahmen auf Flächen im Rahmen von Umsetzungsprojekten. Erhebungen zur Wirkungsüberprüfung können in einem untergeordneten Ausmaß gefördert werden.
Projekte, die zur Lebensraumvernetzung beitragen / in Biodiversitäts-Hotspots liegen / in Natura 2000 Gebieten liegen, werden bevorzugt behandelt.
2. Einrichtung und/oder Durchführung eines Monitorings zur Berechnung des Grünlandschmetterlingsindex gemäß Verordnung (EU) 2024/1991 unter Einbindung von Citizen-Science Ansätzen sowie Berücksichtigung relevanter Vorprojekte
Fachliche Grundlagen und wichtige Informationen für Wiederherstellungs- sowie Monitoring-Projekte finden sich hier:
Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur
„Strategischer Rahmen für eine Priorisierung zur Wiederherstellung von Ökosystemen auf nationalem und subnationalem Niveau“ (Umweltbundesamt, 2021)[1].
„Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+“ (BMK, 2022)[2]
„Moorstrategie Österreich 2030+“ (BMLRT, 2022)
„Auenstrategie Österreich 2030+“ (BMLRT, 2023)
„Moorinventar Österreich. Ergebnisse des Projekts zur Aktualisierung des Österreichischen Moorschutzkatalogs – Modull II“[3]
„Priorisierung österreichischer Tierarten und Lebensräume für Naturschutzmaßnahmen“ (Umweltbundesamt, 2014)[4]
Österreichische Hotspots der Biodiversität zur systematischen Naturschutzplanung“ (Umweltbundesamt, 2024)[5]
[1] https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/rep0741.pdf
[2] https://www.bmluk.gv.at/themen/klima-und-umwelt/natur-und-artenschutz-und-biodiversitaet/biologische-vielfalt/biodiversitaetsstrategie/biodiversitaetsstrategie_2030.html
[3] https://www.umweltbundesamt.at/naturschutz/projekte/moorinventar
[4] https://www.zobodat.at/pdf/UBA_REP_404_0001-0122.pdf
[5] https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/rep0945.pdf
Das Förderungsansuchen ist vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung zu stellen.
Die Planung und Durchführung der Maßnahmen haben durch befugte und befähigte Personen oder Unternehmen zu erfolgen.
Der:die Förderungswerber:in hat über alle relevanten Bewilligungen zu verfügen. (Behördliche Genehmigungsbescheide (können im begründeten Ausnahmefall bis zur ersten Auszahlung nachgereicht werden) und Genehmigungen (z.B. Betretungsbewilligung) seitens der Grundstückseigentümer:innen)
Der:die Förderungswerber:in ist verpflichtet, mit der Umsetzung der Maßnahme innerhalb eines Jahres nach Zusicherung der Förderung zu beginnen.
Die Einhaltung der vergabegesetzlichen Bestimmungen stellt eine weitere Voraussetzung dar.
Ab einem Projektvolumen von 1 Mio. Euro ist die Einhaltung aller Vorgaben für Veranstaltungen („green events“), für Produkte und Dienstleistungen (Umweltzeichen) sowie für öffentliche Beschaffungen (Aktionsplan Nachhaltige öffentliche Beschaffung) zu gewährleisten. Für alle geringeren Projektvolumina wird die Anwendung dieser Vorgaben empfohlen.
Die vollständige Auflistung der Voraussetzungen finden Sie in den Biodiversitätsfonds Förderungsrichtlinien 2022.
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln – insbesondere EU‑Mitteln – ist grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen ist die zusätzliche Inanspruchnahme einer Bundesförderung.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt bis zu 3 Jahre (inkl. Endabrechnung).
Die konkrete Laufzeit wird im Förderungsvertrag festgelegt.
Es ist geplant, dass neue Ausschreibungen mindestens einmal jährlich über die Website www.biodiversitätsfonds.at veröffentlicht werden.
Die Förderung kann – abhängig von der Art des Antragstellers – bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.
Zusätzlich gilt:
Maximale Förderhöhe pro Projekt: 400.000 Euro
Unternehmen erhalten gemäß allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung je nach Größe 70–90 % Förderung. (Förderungen für Wettbewerbsteilnehmer:innen gemäß AGVO (z.B. Unternehmen, gewinnorientierte Vereine, Planungsbüros): 70-90 % je nach Unternehmensgröße (Großunternehmen 70 %, KMU-Zuschläge 10 bzw. 20 %))
Die Kosten der beantragten Maßnahmen müssen zumindest 15.000 Euro betragen. Die maximale Förderhöhe pro Projekt liegt bei 400.000 Euro.
Die Auszahlung der Förderungsraten durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) erfolgt in Abhängigkeit von den verbrauchten Förderungsmitteln – bei einem Projekt mit zweijähriger Laufzeit beispielsweise wie folgt:
Startrate von max. 20% der bewilligten Fördersumme nach in Kraft treten des Förderungsvertrages
Zwischenrate nach Vorlage eines Fortschrittsberichts (6 Monate nach in Kraft treten des Förderungsvertrages) und weitere Zwischenraten in Abhängigkeit von der Projektlaufzeit
Endrate nach Projektabschluss und Abnahme des Endberichts durch die KPC
Gefördert werden ausschließlich direkte Projektkosten, d.h. Kosten, die für die Umsetzung der im Projektantrag vorgestellten Maßnahmen nötig sind. Die Projektbeschreibung hat eine Begründung der Kosten zu beinhalten. Außerdem ist eine Kostenschätzung für die wichtigsten Kostenkategorien im Zuge der Antragstellung vorzulegen.
Für die Einreichung erfolgt die detaillierte Kostenaufstellung anhand einer auf www.biodiversitätsfonds.at zur Verfügung gestellten Excel-Vorlage, dort befindet sich ebenfalls der Leitfaden zur Anerkennung von Eigenleistungen.
Im Rahmen der Förderungsabrechnung werden grundsätzlich nur Leistungen, die ab dem Einreichdatum begonnen wurden, anerkannt. Eine Ausnahme davon stellen Vorleistungen dar. Vorleistungen im Sinne der Biodiversitätsfonds-Richtlinien sind Leistungen, die vor Antragstellung erbracht werden können. Das sind Planungsleistungen sowie immaterielle und materielle Leistungen, welche für eine ordnungsgemäße Planung und Durchführung der Leistung unbedingt erforderlich sind, wie z.B. Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen sowie Gutachten.
Weitere Informationen finden Sie unter §4 Abs. 1 der Biodiversitätsfonds Förderungsrichtlinien 2022.
Im Rahmen dieser Ausschreibung können Grundankauf, Pacht oder Nutzungsentgang oder die Einrichtung von Ausgleichsflächen nicht gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie unter §4 Abs. 2 und 3 der Biodiversitätsfonds Förderungsrichtlinien 2022. Ins besonders weisen wir darauf hin, dass Gebühren und Bewirtungskosten nicht förderbar sind.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Einreichplattform des Biodiversitätsfonds. Die Förderung reichen Sie online hier ein.
Einreichungen per E-Mail oder Post werden nicht berücksichtigt.
Die ausschreibungsspezifischen Unterlagen (Projektbeschreibung, CV der Projektleitung und des Kernteams, Kostenschätzung, Lagepläne, Behördliche Genehmigungsbescheide, Genehmigungen (z.B.: Betretungsbewilligungen seitens der Grundeigentümer:innen) Fotos & Fotorechte etc.) laden Sie im Rahmen der Antragstellung online unter Projektförderung beantragen hoch.
Nach schriftlich erfolgter Förderungszusage durch die KPC schließt diese einen Förderungsvertrag mit dem:der Förderungswerber:in ab. Darin sind alle Rechte und Pflichten festgehalten. Die KPC handelt dabei rechtsbefugt im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK).
Das Nutzungs- und Verwertungsrecht der Projektergebnisse verbleibt beim bzw. bei der Förderwerber:in. Allerdings ist bei Veröffentlichungen oder anderer Kommunikation (entsprechend dem Förderungsvertrag) auf die Förderung durch den Biodiversitätsfonds geeignet hinzuweisen.
Davon unbeeinflusst ist das Recht der KPC und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) über geförderte Projekte zu berichten und auch Inhalte und Höhe der Förderung bekannt zu geben.
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
T: +43 1 31631 807 | F: DW 104
biodiversitaetsfonds@publicconsulting.at
Links
Weiterführende Links
Allgemeine Informationen zum Thema Biodiversität in Österreich finden Sie unter anderem auf der Seite des BMLUK, im Umweltkontrollbericht sowie auf den Naturschutzseiten der Bundesländer.
Das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (kurz ÖPUL) fördert im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft Umweltleistungen von landwirtschaftlichen Betrieben. Informationen dazu finden Sie unter anderem bei dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK), der Agrarmarkt Austria und der Landwirtschaftskammer.
Der Waldfonds ist ein Maßnahmeninstrument der Bundesregierung, um die österreichischen Wälder für den Klimawandel zu rüsten. Eine der zehn Maßnahmen zielt auf die Förderung von Biodiversität, unter anderem mit dem Fokus auf naturschutzfachlich wertvolle Flächen in Wäldern, ab.
Aktuelle Informationen zum Thema Umweltförderungen sowie die Möglichkeit Förderungsansuchen einzureichen, finden sich auf der Umweltförderungsseite der Kommunalkredit Public Consulting (KPC).
Allgemeine Informationen zum Thema Biodiversität in Österreich sowie die Biodiversitätsstrategie 2030+ finden Sie unter anderem auf der Seite des BMLUK, im Umweltkontrollbericht sowie auf den Naturschutzseiten der Bundesländer.